Berücksichtigungsfähige Aufwendungen bei Unterhaltsberechnung für minderjähriges Kind
BGH-Urteil vom 30.01.2013
Aufwendungen des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils für eine zusätzliche Altersversorgung und eine Zusatzkrankenversicherung sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig,
wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind andernfalls nicht aufgebracht werden kann. (Az XII ZR 158/10).
Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Claudia Bastam