Kein Elternteil beim echten Wechselmodell vom Barunterhalt für das Kind befreit
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.11.2014, XII ZB 599/13
Der BGH hat in o. g. Beschluss entschieden, dass die im Rahmen eines Wechselmodells von einem Elternteil geleistete Kinderbetreuung nicht zur Befreiung von seiner Barunterhaltspflicht führen kann.
Im Fall des Wechselmodells haben vielmehr beide Elternteile für den Barunterhalt einzustehen. Der Unterhaltsbedarf des Kindes bemisst sich nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst außerdem die infolge des Wechselmodells entstehenden Mehrkosten (vor allem Wohn- und Fahrtkosten).
Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Claudia Bastam